EuGH-Gutachter sieht Österreichs Gesetz gegen Hass im Netz kritisch

(Dow Jones Newswires)

LUXEMBURG (AFP)--Österreich darf sein Gesetz zur Regulierung von Online-Plattformen nach Auffassung des EU-Generalanwalts Maciej Szpunar nicht auf auswärtige Anbieter wie Google, Meta und Tiktok anwenden. Bis auf Ausnahmen dürften Online-Dienste in einem Mitgliedstaat nicht strengeren Anforderungen unterliegen, als im Herkunftsmitgliedstaat vorgesehen sind, erklärte Szpunar am Donnerstag. Andernfalls drohe eine "Fragmentierung des Binnenmarkts durch nationale Regelungen".

Das österreichische Gesetz gilt seit Januar 2021 und verpflichtet Online-Plattformen unter anderem dazu, ein Melde- und Überprüfungsverfahren für rechtswidrige Inhalte wie Falschnachrichten und Hassbotschaften einzurichten. Außerdem sollen die Anbieter regelmäßige Transparenzberichte zu dem Thema erstellen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Euro. Google, Meta und Tiktok, die ihren EU-Sitz in Irland haben, hatten dagegen geklagt.

Generalanwalt Szpunar sieht die Unternehmen im Recht: "Das Unionsrecht verwehrt es, den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus anderen Mitgliedstaaten durch gesetzliche Maßnahmen generell-abstrakter Natur zu beschränken", erklärte er in seinen Schlussanträgen. Ausnahmen seien nur bei "auf den konkreten Einzelfall bezogenen Maßnahmen" möglich und müssten darüber hinaus mit der EU-Kommission und dem Herkunftsmitgliedstaat abgesprochen werden.

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind noch kein Urteil. Die Richterinnen und Richter des EuGH orientieren sich bei ihrer späteren Entscheidung aber oft daran.

DJG/brb

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June 08, 2023 09:33 ET (13:33 GMT)