Wie wir Ihre Kunden mit Ihnen verlinken

Es ist eine Brücke zu Ihren Kunden: Über den "Brokerlink" leiten wir Anleger, die ein bestimmtes Wertpapier kaufen oder verkaufen möchten, zu Ihnen weiter. So erhalten Ihre Kunden die Möglichkeit, direkt über Sie zu handeln.

Wie der Brokerlink funktioniert

  1. Ein Nutzer informiert sich auf unserer Website über ein bestimmtes Wertpapier. Dies geschieht auf der Detailansicht des Wertpapiers, dem sogenannten Factsheet.

  2. Entscheidet sich der Nutzer für den Kauf bzw. Verkauf, kann er über den „Handeln“-Button im jeweiligen Factsheet direkt auf einen von ihm aus der Auswahlliste gewählten Broker zugreifen.

  3. Der Nutzer wird dann auf die Homepage des Brokers weitergeleitet – zum Beispiel Ihre individuelle Landingpage.

Was den Brokerlink so besonders macht

Der Brokerlink ist die Verbindung zwischen Ihnen und Ihren Kunden. Nutzen Sie die Chance und vereinfachen Sie für interessierte Anleger den Zugang zu seinem Depot und zu Ihrer Ordermaske.

Alles, was Sie dafür tun müssen: Unsere AGBs über den dazugehörigen Vertrag akzeptieren, unterschreiben und uns Ihr Logo sowie einen Deep Link mit den entsprechenden Parametern zur Verfügung stellen.

Bild zum Brokerlink
Über diesen "Handeln"-Button gelangen Nutzer zu Ihrer Homepage

Kontakt

Sie möchten beim Brokerlink verlinkt sein?

Die Ansprechpartner in unserem Sales-Team helfen Ihnen gerne weiter.

Team Sales
Telefon: +49 711 222 985-760
E-Mail: [email protected]

Wichtige Hinweise

  • Mit der Dienstleitung des Brokerlinks erbringen wir keine Finanzdienstleistung. Es erfolgt auch keine Anlageberatung und keine Anlagevermittlung durch uns. 
  • Wir nehmen keine Überprüfung der persönlichen Umstände des Nutzers vor und geben auch keine persönliche Empfehlung für das vom Nutzer ausgewählte Wertpapier.
  • Dem Nutzer ist es nicht möglich über die Website der Börse Stuttgart einen Kauf-oder Verkaufsauftrag zu stellen. Wir stellen dem Nutzer nur die Möglichkeit zur Verfügung, Kontakt mit dem Broker aufzunehmen. Eine Einwirkung auf den Abschluss eines entsprechenden Geschäftes durch die Börse Stuttgart erfolgt nicht („erlaubnisfreie Nachweistätigkeit“).