Korrektur- und Aufhebungsantrag für Cats Direct

Gemäß § 4 Absatz 1 der Bedingungen für die Geschäfte an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse , sind Einwendungen gegen eine Geschäftsbestätigung oder deren Inhalt oder Einwendungen, die das Fehlen einer Geschäftsbestätigung trotz erfolgtem Geschäftsabschluss betreffen, unverzüglich, jedoch spätestens bis 10 Uhr des nächsten Erfüllungstages geltend zu machen.  

 

Verspätete Einwendungen oder unvollständige Anträge können zurückgewiesen werden. Die Regelungen über die Aufhebung und Änderung von Preisermittlungen werden nicht berührt.  

 

Wir bitten Sie dabei eine telefonische Vorankündigung unter 0711 222985 -799 zu machen und den ausgefüllten Antrag an catsdirect-abstimmung@boerse-stuttgart.de zu senden.

 

Bei Geschäftsaufhebungen zu Gunsten des Kunden ist dessen Einwilligung in Textform beizufügen. Die Entscheidung obliegt weiterhin der Geschäftsführung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse. 

 

Geschäftsaufhebungen zu Lasten des Kunden sind ausschließlich durch einen genehmigten Mistrade durch die Handelsüberwachungsstelle Stuttgart möglich. Hierbei ist ein separater Mistradeantrag an die Handelsüberwachungsstelle Stuttgart (Mail: Mistrade@boerse-stuttgart.de) zu entrichten. 

 

Die Anträge sind für eine Korrektur nur durch den Direktpreispartner einzureichen, bei einem Aufhebungsantrag / Mistrade zu Lasten des Kunden durch einen Handelsteilnehmer. 

 

 

Hinweise: 

Bei Missbrauch, Verdacht auf versuchten Missbrauch oder Täuschung infolge fehlerhafter oder unvollständiger Angaben zum dargestellten Sachverhalt, behalten wir uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor. 

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