Handelsüberwachungsstelle

Wir schreiben Transparenz und Sicherheit groß. Die Marktaufsicht und der ordnungsgemäße Börsen- und Wertpapierhandel werden deshalb von verschiedenen Stellen gewährleistet, deren Zuständigkeiten klar voneinander abgegrenzt sind.

Die Überwachungsorgane im Überblick

Handelsüberwachung
Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist im öffentlichen Interesse tätig und hat als eigenständiges, unabhängiges Börsenorgan den gesetzlichen Auftrag, den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung zu überwachen sowie notwendige Ermittlungen durchzuführen.

Börsenaufsicht
Die zuständige Börsenaufsichtsbehörde übt die Aufsicht über die Börse nach den Vorschriften des Börsengesetzes (BörsG) aus. Die Börsenaufsichtsbehörden sind in Deutschland die Wirtschafts- oder Finanzministerien bzw. –senatsverwaltungen der Länder. In Baden-Württemberg übt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Markt- und Rechtsaufsicht über die Baden-Württembergische Wertpapierbörse aus.

BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vereinigt die Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und Wertpapierhandel unter einem Dach. Hauptziel der BaFin ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems. Sie wird u.a. nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) tätig.

Aufgaben der Handelsüberwachung

Zentrale Norm für die Tätigkeit der Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist § 7 BörsG. Hiernach hat die Börse eine Handelsüberwachungsstelle als Börsenorgan einzurichten und zu betreiben, die den Handel an der Börse und die Geschäftsabwicklung überwacht. Dabei ist sie für die systematische und lückenlose Erfassung und Auswertung aller Daten, die im Rahmen des Börsenhandels und der Börsengeschäftsabwicklung anfallen sowie für die Durchführung notwendiger Ermittlungen verantwortlich.

Die Handelsüberwachungsstelle überwacht die Einhaltung sämtlicher Regelwerke sowie börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen. Die HÜSt achtet auch darauf, dass keine sonstigen Missstände vorliegen, die eine ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse oder die Börsengeschäftsabwicklung beeinträchtigen.

Konkret überprüft die Handelsüberwachung, dass die Börsenpreise ordnungsgemäß zustande kommen und der wirklichen Marktlage entsprechen. Überwacht wird auch die Einhaltung von Verpflichtungen der am Handel Beteiligten, die sich aus den spezifischen Regelwerken für die einzelnen Handelssegmente ergeben. Hierzu gehört beispielsweise die Einhaltung des Best-Price-Prinzips, nach dem der Auftrag des Anlegers mindestens zum Preis des Market-Makers oder des entsprechenden Referenzmarktes zum Zeitpunkt der Orderausführung auszuführen ist.

Die Handelsüberwachungsstelle sanktioniert nicht selbst. Sofern sie Verstöße gegen das Börsengesetz, die Börsenordnung oder ein anderes Regelwerk der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse feststellt, unterrichtet sie unverzüglich die Börsenaufsichtsbehörde und die Börsengeschäftsführung. Der Geschäftsführung obliegt es dann Sofortmaßnahmen zu ergreifen und ggf. den Sanktionsausschuss einzuberufen, der geeignete Sanktionen gegen einen Handelsteilnehmer verhängen kann.

Bestimmte Sachverhalte fallen in den Zuständigkeitsbereich der BaFin – insbesondere Marktmanipulation und der Verstoß gegen Insiderrecht. In solchen Fällen hat die Handelsüberwachungsstelle die BaFin gemäß Börsengesetz unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Sachverhalt wird an die BaFin übergeben, die ggf. Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet.

Die Mitarbeiter der Handelsüberwachungsstelle können auf alle handelsrelevanten IT-Systeme der Börse zugreifen. Am Börsenplatz fallen sehr umfangreiche Datenmengen an, die von den überwiegend selbst entwickelten und betriebenen Überwachungssystemen vollumfänglich gespeichert und analysiert werden. Dies ermöglicht zum einen eine zeitnahe Auswertung der Daten sowie ein schnelles Aufdecken von Verstößen und Missständen. Zum anderen ist die HÜSt in der Lage, mit ihren Überwachungssystemen schnell und flexibel auf Weiterentwicklungen im Börsenhandel zu reagieren.

Außerdem stehen den Mitarbeitern der Handelsüberwachung für ihre gesetzlichen Aufgaben die Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde zur Verfügung, zum Beispiel von jedermann Auskünfte zu verlangen. Insbesondere geht es dabei im Verdachtsfall um die Angabe der Identität von Auftraggebern, die Vorlage bereits existierender Telefonaufzeichnungen über Handelsgeschäfte sowie alle erforderlichen Auskünfte über die an der Börse getätigten Geschäfte.

Der Leiter der Handelsüberwachung erstattet regelmäßig Bericht an die zuständige Börsenaufsichtsbehörde. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch mit anderen Handelsüberwachungsstellen, Börsenaufsichtsbehörden, der BaFin und weiteren mit der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität betrauten Stellen statt, um eine vollumfängliche Marktaufsicht zu fördern.

Sicher handeln Wie wir Sie als Anleger schützen Mehr erfahren
Mistrades Übersicht über fehlerhafte Preisermittlung Zum Report

Kontakt

Handelsüberwachungsstelle
Leitung: Thomas Hohler

Telefon: +49 711 222 985-682
E-Mail: [email protected]