Wir schützen Sie als Anleger

Der Handel an der Börse Stuttgart ist öffentlich-rechtlich organisiert. Ziel ist es, Ihnen als Anleger ein hohes Maß an Schutz sowie ein zuverlässiges und transparentes Umfeld für den Wertpapierhandel zu bieten. Auf vielfältige Weise.

1. Gütesiegel „Börsenpreis”

Jeder an der Börse Stuttgart ermittelte Preis ist ein Börsenpreis – und trägt damit ein vom Börsengesetz definiertes Gütesiegel: Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Order bei uns anhand klar festgelegter Regeln ausgeführt wird und die Handelsüberwachungsstelle die Preisermittlung sowie die Abwicklung des Auftrages überwacht.

2. Feste Regeln

Das Börsengesetz, die Börsenordnung, die Geschäftsbedingungen und andere Regularien der Börse Stuttgart stellen die Rahmenbedingungen für den Handel sicher. Dazu zählen z.B.

  • Gleichberechtigter Zugang für alle Teilnehmer
  • Gleichbehandlung aller Teilnehmer bei der Preisermittlung im elektronischen Handelssystem
  • Faire Preisermittlung
  • Zuverlässige Stop-Order-Betreuung
  • Umfassende Informationen über die Handelsabläufe für Anleger
  • Transparenz des Marktgeschehens
  • Umfassende und lückenlose Aufsicht über den Handel
  • Ordnungsgemäße Abwicklung des Börsengeschäftes

3. Hohe Transparenz

Alle an der Börse Stuttgart festgestellten Preise, Kurszusätze und Umsätze sind auf unserer Website beim jeweiligen Wertpapier in Echtzeit einsehbar. Das gilt auch für die fortlaufend veröffentlichten unverbindlichen Kauf- und Verkaufspreise, die Sie als Anleger als Indikationen für künftige Preise bei einer Kauf- oder Verkaufsentscheidung unterstützen. Getätigte Transaktionen können Sie tagesaktuell und rückwirkend über die "Letzten Preisfeststellungen" eines Wertpapiers auf dem jeweiligen Factsheet nachvollziehen.

Für die im Handelssegment Euwax gelisteten verbrieften Derivate bieten wir zusätzlich die sekundengenauen Market-Maker*-Quotes der letzten zwölf Monate an. Damit können Sie selbst überprüfen, ob Ihre Order innerhalb der zum jeweiligen Zeitpunkt übermittelten Quotes ausgeführt wurde – entsprechend dem Best-Price-Prinzip der Börse Stuttgart.

(* Market-Maker im Sinne der Börsenordnung)

4. Unabhängige Überwachung

Anleger können die faire Abwicklung ihres Auftrages oft nicht selbst überprüfen. Sie sind deshalb darauf angewiesen, dass unabhängige beziehungsweise staatliche Stellen die Abläufe im Handel überwachen und deren Ordnungsmäßigkeit garantieren. Die Überwachung des Handels an der Börse Stuttgart wird von der bei uns im Haus ansässigen Handelsüberwachungsstelle sowie der Börsenaufsichtsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau von Baden-Württemberg sichergestellt. Weitere Aufgaben bezüglich Marktmanipulation und Insiderhandel übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Alle drei Überwachungsorgane haben umfassende Untersuchungs- und Ermittlungsrechte.

5. Sanktionierung von Verstößen

Der Sanktionsausschuss der Börse Stuttgart kann bei Verstößen gegen börsenrechtliche Vorschriften oder Anordnungen ein Verfahren gegenüber den Handelsteilnehmern einleiten. Dieses Verfahren kann mit einem Verweis, einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder dem Ausschluss von der Börse für bis zu 30 Börsentage enden. Bei schweren Pflichtverletzungen droht dem Handelsteilnehmer der endgültige Ausschluss von der Börse durch die Börsengeschäftsführung.