Energiepreise treiben Inflation auf 2,9 Prozent

Der Börse Stuttgart Marktbericht vom 29.04.2026, 15:00 Uhr

Die deutsche Inflationsrate ist im April einer vorläufigen Schätzung des Statistischen Bundesamtes zufolge von 2,7 auf 2,9 Prozent gestiegen. Maßgeblicher Treiber sind die Energiepreise, die gegenüber dem Vorjahresmonat um 10,1 Prozent zulegten – der stärkste Anstieg seit Februar 2023. Thomas Gitzel, Chefvolkswirt der VP Bank, ordnet ein: „Zwar lässt die nach oben gerichtete Preisdynamik im Vergleich zum März etwas nach, doch festzuhalten bleibt, dass die im Zuge des Iran-Krieges deutlich gestiegenen Ölpreise auch im April deutliche Spuren hinterlassen."

 

Die Kernrate – ohne volatile Energie- und Nahrungsmittelpreise – sank hingegen von 2,5 auf 2,3 Prozent. Gitzel führt dies auf einen Basiseffekt zurück: Das Osterfest fiel 2026 auf Anfang April statt wie im Vorjahr auf Ende April. Die damit verbundenen Preisanpassungen etwa bei Pauschalreisen und Hotels wirkten sich daher bereits im März aus. 

 

Auch am Markt wird für die morgige EZB-Sitzung mit unveränderten Zinsen gerechnet. Gitzel sieht die entscheidende Weichenstellung im Juni: „Die EZB wird ihre Entscheidung im Juni wohl von der Entwicklung in der Straße von Hormus abhängig machen."

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DAX Performance Index

An den Märkten dominiert Zurückhaltung. Der DAX notiert bei rund 23.994 Punkten nahezu unverändert, der Euro Stoxx 50 gibt leicht nach. Die Ölpreise ziehen erneut an – Brent steigt um knapp vier Prozent auf über 108 US-Dollar. Gold gibt hingegen um 0,8 Prozent nach und notiert bei rund 4.557 US-Dollar. Am Devisenmarkt zeigt sich der Euro zum US-Dollar etwas schwächer.

Marktgeschehen auf einen Blick

Gewinner

Verlierer

Häufigste Trades

Umsatzspitzenreiter

Der vorliegende Marktbericht dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt die Boerse Stuttgart GmbH keine Gewähr. Insbesondere wird keine Haftung für die in diesem Marktbericht enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit einem Wertpapierinvestment übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.