EU-Abgeordnete für Recht auf freies Handgepäck bei Flügen
(dpa-AFX) STRASSBURG (dpa-AFX) - Fluggäste sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments ein Recht auf ein freies Handgepäckstück erhalten. Dafür sprachen sich die Abgeordneten mit großer Mehrheit fraktionsübergreifend aus. Bevor neue Regeln in Kraft treten können, muss allerdings noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden.
STRASSBURG (dpa-AFX) - Fluggäste sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments ein Recht auf ein freies Handgepäckstück erhalten. Dafür sprachen sich die Abgeordneten mit großer Mehrheit fraktionsübergreifend aus. Bevor neue Regeln in Kraft treten können, muss allerdings noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden.
Fluggäste sollen dem Vorschlag des Parlaments zufolge künftig ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einen Laptop oder einen Rucksack) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Das Handgepäckstück soll nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen und alle drei Kantenmaße (Länge, Breite und Tiefe) zusammengerechnet nicht mehr als 100 Zentimeter lang sein. Bisher erlauben manche Airlines als kostenloses Handgepäck nur einen sehr kleinen Gegenstand, für alles andere muss extra gezahlt werden.
Geld für Verspätungen
Das Parlament will außerdem, dass Reisende bei Verspätungen ähnlich entschädigt werden wie bisher. Der Vorschlag sieht bei Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:
* 300 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 Euro)
* 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 Euro)
* 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 600 Euro)
Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Ausgenommen wären nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen.
Minister wollen erst bei vier Stunden Verspätung Entschädigung
Die Mehrheit der EU-Verkehrsminister hatte sich dagegen im Juni dafür ausgesprochen, dass Fluggäste künftig erst ab vier Stunden Verspätung entschädigt werden und mit je nach Entfernung niedrigeren Beträgen.
Um die Regelungen festzuschreiben, muss ein Kompromiss gefunden werden. Die Beteiligten versuchen schon seit Jahren, sich zu einigen
- bisher erfolglos./wea/DP/mis
Weitere relevante Nachrichten
16:37
03.06.2026
Verspätungen und Co.: Diskussionen über Rechte für Fluggäste14:59
03.06.2026
INDEX-MONITOR: Hochtief vor Dax-Aufnahme - Lufthansa zweiter Kandidat14:29
03.06.2026
Ufo: Personal bei Lufthansa könnte im Sommer knapp werden06:29
03.06.2026
Zu künftigen Fluggastrechten in der EU weiter keine Einigung
Aktuelle Videos

19/05/2026 20:00
Gold & Silber als Renditemaschine? – Die steuerfreie Switch-Strategie mit @Techaktien
18/05/2026 20:00
@TimoBaudzus: 20 Jahre Aktienmarkt – 11 fundamentale Lektionen für dein Depot! | Invest 2026
16/05/2026 20:00
Algorithmen statt Achselschweiß: So steuern Profis ihr Depot! | Invest 2026