ROUNDUP 2: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutsche Börse ein
(dpa-AFX) BRÜSSEL (dpa-AFX) - Wegen des Verdachts auf einen Kartellverstoß hat die EU-Kommission ein förmliches Verfahren gegen die Deutsche Börse und die US-Technologiebörse Nasdaq eingeleitet. "Wir untersuchen, ob sich die Deutsche Börse und die Nasdaq abgestimmt haben, um in den Bereichen Notierung, Handel und Clearing von bestimmten Finanzderivaten nicht miteinander konkurrieren zu müssen", teilten die Brüsseler Wettbewerbshüter mit.
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BRÜSSEL (dpa-AFX) - Wegen des Verdachts auf einen Kartellverstoß hat die EU-Kommission ein förmliches Verfahren gegen die Deutsche Börse und die US-Technologiebörse Nasdaq eingeleitet. "Wir untersuchen, ob sich die Deutsche Börse und die Nasdaq abgestimmt haben, um in den Bereichen Notierung, Handel und Clearing von bestimmten Finanzderivaten nicht miteinander konkurrieren zu müssen", teilten die Brüsseler Wettbewerbshüter mit.
Die EU-Kommission befürchtet, dass die Unternehmen Nachfrage aufgeteilt, Preise koordiniert und sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht haben könnten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte dies gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen. Wettbewerbswidrige Absprachen könnten das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes beeinträchtigen, hieß es.
Die EU-Kommission schrieb, sie werde ihre eingehende Prüfung mit "Priorität" durchführen. Zugleich betonte sie, die Einleitung des förmlichen Untersuchungsverfahrens lasse keine Rückschlüsse auf dessen Ergebnis zu.
Deutsche Börse verweist auf frühere Vorgänge
Die Deutsche Börse teilte mit, sie und ihre Terminbörse Eurex hätten die Entscheidung zur Kenntnis genommen. "Wir stehen in konstruktivem Austausch mit der Europäischen Kommission", sagte eine Sprecherin des Dax -Konzerns. Das Verfahren befinde sich in einem frühen Stadium.
Im Fokus der Untersuchung steht demnach eine frühere Zusammenarbeit zwischen der Eurex und der finnischen Börse Helsinki Stock Exchange (HEX), die heute zu Nasdaq gehört. Diese gehe auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 1999 zurück und sei damals mit der EU-Kommission erörtert worden, erklärte die Deutsche Börse. Die Vereinbarung habe darauf gezielt, den Wettbewerb zu fördern sowie die Marktliquidität in den nordeuropäischen Derivatemärkten zu erhöhen und Effizienzsteigerungen zu erzielen. "Sie bot klare Vorteile für die Marktteilnehmer und war öffentlich", teilte die Deutsche Börse mit.
Unangekündigte Untersuchung schon im Herbst
Schon im September 2024 hatte die EU-Kommission eine unangekündigte Untersuchung bei Deutscher Börse und Nasdaq durchgeführt. Damals war es nach Angaben der Brüsseler Behörde um Finanzderivate gegangen, Details wurden aber nicht genannt.
Mit solchen Finanzinstrumenten, deren Wert sich von einem Basiswert wie Aktien, Rohstoffe, Zinsen oder Währungen ableitet, können Akteure an den Finanzmärkten auf Kursgewinne spekulieren oder Geschäfte absichern. Beim Clearing von Derivategeschäften geht es um die Verrechnung und Abwicklung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Vertragspartnern. Die Deutsche Börse betreibt mit der Eurex einen der weltweit führenden Derivatemärkte./rdz/als/ben/DP/jha
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