US-Inflation auf höchstem Stand seit drei Jahren

Der Börse Stuttgart Marktbericht vom 12.06.2026, 11:00 Uhr

Heizereder, Steffen

Veröffentlicht am: 12.06.2026

Zuletzt bearbeitet am: 12.06.2026

Die US-Verbraucherpreise sind im Mai auf 4,2 Prozent im Jahresvergleich gestiegen – der höchste Wert seit April 2023 und eine weitere Beschleunigung gegenüber den 3,8 Prozent im April. Dies geht aus den gestern veröffentlichten Daten des US-Arbeitsministeriums hervor. Haupttreiber war erneut die Energie mit einem Jahresanstieg von 23,5 Prozent – Benzinpreise verteuerten sich um 40,5 Prozent, Heizöl um 58,9 Prozent. Als Ursache gelten die infolge des Iran-Kriegs gestiegenen Rohölpreise. Die Kernrate, die Energie und Lebensmittel ausklammert, stieg dagegen nur moderat von 2,8 auf 2,9 Prozent. Auch Nahrungsmittel verteuerten sich: Der Lebensmittelindex legte im Jahresvergleich um 3,1 Prozent zu. Es ist bereits der dritte Monat in Folge, in dem sich die US-Inflation beschleunigt.

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DAX Performance Index

Die Daten treffen auf einen Markt, der ohnehin unter Druck steht: Gestern erhöhte die EZB erstmals seit einem Jahr ihren Leitzins um 25 Basispunkte auf 2,25 Prozent. Heute feiert zudem SpaceX seinen ersten Handelstag an der Nasdaq – unter dem Ticker SPCX und zu einem Ausgabepreis von 135 Dollar.

An den Märkten zeigt sich ein freundliches Bild. Der DAX legt 1,65 Prozent auf 24.610 Punkte zu, der Euro Stoxx 50 gewinnt 1,9 Prozent. An der Wall Street schlossen S&P 500 und Nasdaq 100 am Vorabend 1,75 bzw. 3,3 Prozent im Plus. Brent-Öl gibt um 2,9 Prozent auf 86,50 US-Dollar nach. Gold notiert nahezu unverändert bei 4.220 US-Dollar.

Marktgeschehen auf einen Blick

Gewinner

Verlierer

Häufigste Trades

Umsatzspitzenreiter

Der vorliegende Marktbericht dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt die Boerse Stuttgart GmbH keine Gewähr. Insbesondere wird keine Haftung für die in diesem Marktbericht enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit einem Wertpapierinvestment übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.