SpaceX-Aktie gibt nach ersten Handelstagen nach

Der Börse Stuttgart Marktbericht vom 23.06.2026, 10:50 Uhr

Heizereder, Steffen

Veröffentlicht am: 23.06.2026

Zuletzt bearbeitet am: 23.06.2026

Nach dem Kursanstieg in den ersten Handelstagen hat die SpaceX-Aktie wieder nachgegeben. Vom Zwischenhoch von rund 225 Dollar ist der Kurs in drei aufeinanderfolgenden Handelstagen auf rund 155 Dollar gefallen. Damit hat das Unternehmen innerhalb weniger Tage rund 600 Milliarden Dollar an Börsenwert eingebüßt, nachdem es zwischenzeitlich nach Marktkapitalisierung kurz an Amazon und Microsoft vorbeigezogen war.

Ebenfalls am 16. Juni gab SpaceX die Übernahme des KI-Coding-Startups Cursor für 60 Milliarden Dollar in eigenen Aktien bekannt – das entspricht rund 3,4 Prozent des gesamten Börsenwerts des Unternehmens zum Zeitpunkt des Börsengangs und verwässert damit die Anteile bestehender Aktionäre. Die Transaktion soll im dritten Quartal 2026 abgeschlossen werden.

Tipp: Keinen Marktbericht verpassen – jetzt für die offiziellen Newsletter der Börse Stuttgart registrieren.

DAX Performance Index

Der deutsche Aktienmarkt zeigt sich heute schwächer: Der DAX notiert aktuell bei rund 24.780 Punkten – ein Minus von rund 1,4 Prozent gegenüber dem gestrigen Handelsschluss von rund 25.140 Punkten. An der Wall Street schloss der Dow Jones am Vorabend 0,29 Prozent im Plus, während S&P 500 und Nasdaq 100 mit 0,37 bzw. 0,19 Prozent leicht nachgaben. In Asien schloss der Nikkei 225 mit einem leichten Minus von rund 0,3 Prozent bei rund 72.135 Punkten. Brent-Öl notiert rund 0,6 Prozent im Minus bei 77,50 US-Dollar. Gold gibt rund 2 Prozent auf rund 4.100 US-Dollar nach.

Marktgeschehen auf einen Blick

Gewinner

Verlierer

Häufigste Trades

Umsatzspitzenreiter

Der vorliegende Marktbericht dient lediglich der Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt die Boerse Stuttgart GmbH keine Gewähr. Insbesondere wird keine Haftung für die in diesem Marktbericht enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit einem Wertpapierinvestment übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.