Allgemeine Hinweise zum Börsenhandel

Hinweis zum Handel von "Cannabis"-Wertpapieren

Der Handel von ausländischen Wertpapieren von Emittenten, deren Hauptgeschäftszweck direkt oder indirekt mit Cannabis und anderen Betäubungsmitteln verbunden ist (und nicht überwiegend medizinisch ist), ist nach aktuellem Stand ab dem 25. September 2018 auch an der Börse Stuttgart nicht mehr möglich. Der Grund sind gesetzliche Vorgaben aus Luxemburg für den Zentralverwahrer Clearstream Banking. Bitte beachten Sie dazu deren Informationen, deren Update und unser Rundschreiben.

Bei Fragen empfehlen wir, direkt Kontakt zu Ihrer Depotbank aufzunehmen.

Hinweis zur Änderung bei Tick-Sizes bei Aktien

Seit dem 3. Januar 2018 gelten an allen Börsen neue Vorgaben für die Tick-Sizes bei Aktien. Die Regulierung legt für jede Aktie die kleinstmögliche Preisänderung im Handel fest. Sollte bei Ihrer Ordereingabe für Aktien an der Börse Stuttgart eine Fehlermeldung auftreten, kann dies an der neuen Tick-Size-Regelung liegen. Nähere Informationen zur Tick-Size-Regelung an der Börse Stuttgart finden Sie hier. Die Ausnahmenliste gemäß Tick Size-Regelung finden Sie hier