EQS-HV: Jumia Technologies AG: Bekanntmachung der -19-

(Dow Jones Newswires)

Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen

Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater

oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so

kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Auch im Falle der Vertretung eines Aktionärs durch einen Bevollmächtigten sind die form- und

fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der form- und fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes (wie

oben unter Ziffer III.2 beschrieben) erforderlich. Das schließt - vorbehaltlich der nachstehend genannten

Fristen für die Erteilung der Vollmacht - eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des

Anteilsbesitzes nicht aus.

Die Erteilung der Vollmacht, deren Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung

gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4

AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG

können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen

zu erfragen sind.

Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen

Stimmrechtsberater oder eine andere Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG erteilt, besteht kein

Textformerfordernis; jedoch ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten.

Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen

enthalten. Bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen

im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, unter Einhaltung der genannten Fristen zur Ausübung des

Stimmrechts, durch Briefwahl (wie oben unter Ziffer III.4 beschrieben) das Stimmrecht ausüben oder

Untervollmacht erteilen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht

das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Ein Vollmachtsformular befindet

sich auch auf der Eintrittskarte, die dem Aktionär nach form- und fristgerechter Anmeldung übersandt

wird. Zusätzlich wird ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der

Gesellschaft im Bereich "Investors" unter dem Menüpunkt "Annual Meeting" und dem Untermenüpunkt "Annual

General Meeting 2023" unter

              https://investor.jumia.com/agm-hv/AGM-2023/default.aspx

zum Download bereitgestellt.

Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw.

nachgewiesen werden. Wenn die Erteilung der Vollmacht, deren Änderung oder ihr Widerruf bzw. der Nachweis

über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft erfolgt, so kann die Erklärung an

eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden:

                            Jumia Technologies AG 
                            c/o Better Orange IR & HV AG 
                            Haidelweg 48 
                            81241 München 
                            Deutschland 
                            oder per E-Mail: [email protected]

Der Widerruf der Vollmacht kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der

Hauptversammlung oder durch die Erteilung einer Vollmacht an einen anderen Bevollmächtigten erfolgen.

Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann an eine der vorstehend genannten

Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte

am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorzeigt. Vollmachten können auch noch

während der Hauptversammlung erteilt werden. Formulare zur Erteilung einer Vollmacht stehen hierfür

während der Hauptversammlung vor Ort zur Verfügung.

Um den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu können, bitten wir unsere Aktionäre, den

vollständigen Namen, den Wohnort bzw. die Geschäftsanschrift des Aktionärs und die Eintrittskartennummer,

die auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären nach form- und fristgerechter Anmeldung zur

Hauptversammlung zugesandt wird, anzugeben.

Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung, der Änderung und dem Widerruf einer

Vollmacht auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für

die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen

in folgender Reihenfolge der Übermittelungswege als verbindlich behandelt: (1) E-Mail und (2) Papierform.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Personen als

weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Den von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt

werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, ausschließlich gemäß

den Weisungen des jeweiligen Aktionärs abzustimmen und können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen

ausüben. Dabei ist zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das

Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige

Weisungen erteilen, und dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld

noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig

können die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Weisungen zu Wortmeldungen, zu Erklärungen

zu Protokoll, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von

Fragen oder Anträgen entgegennehmen und - mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts - auch keine

sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen.

Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist,

enthalten sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden

Beschlussgegenständen der Stimme oder nehmen nicht an der Abstimmung teil; dies gilt immer auch für

sonstige Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass

dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt

insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der Hauptversammlung mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars

möglich, das die Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet haben (wie

oben unter Ziffer III.2 beschrieben), zusammen mit der Eintrittskarte für die Hauptversammlung erhalten.

Das entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich "Investors" unter

dem Menüpunkt "Annual Meeting" und dem Untermenüpunkt "Annual General Meeting 2023" unter

              https://investor.jumia.com/agm-hv/AGM-2023/default.aspx

zum Download bereit.

Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie die Erteilung von

Weisungen, die Änderung und der Widerruf der Bevollmächtigung oder der Weisungen müssen der Gesellschaft 6. in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum 13. August 2023, 24:00

Uhr (MESZ), an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:

                            Jumia Technologies AG 
                            c/o Better Orange IR & HV AG 
                            Haidelweg 48 
                            81241 München 
                            Deutschland 
                            oder per E-Mail: [email protected]

Nach Ablauf des 13. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), ist die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an

die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. der Widerruf der Vollmacht oder die Änderung

oder der Widerruf von Weisungen nur noch möglich, indem Aktionäre das den Stimmunterlagen beigefügte

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July 07, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)