EQS-Adhoc: Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit wesentlichen Anlegergruppen

(Dow Jones Newswires)

EQS-Ad-hoc: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich 
Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Term Sheet über wesentliche Elemente einer 
außergerichtlichen Lösung mit wesentlichen Anlegergruppen 
2023-12-21 / 12:00 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News 
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Aktualisierung von Insiderinformationen vom 13.11.2020, 04.05.2022, 18.08.2022 und 21.02.2023. 
Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art 17 MAR veröffentlicht, dass neben einer von 
einer deutschen Zweckgesellschaft eingebrachten zivilrechtlichen Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich 
Versicherungen AG ("UNIQA Österreich") als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG auch von 
weiteren Anlegern außergerichtlich Ansprüche geltend gemacht wurden. Am 18.08.2022 hat UNIQA Insurance Group AG als ad 
hoc Mitteilung bekannt gemacht, dass ein Teil der außergerichtlich geltend gemachten zivilrechtlichen 
Schadenersatzansprüche in Deutschland gerichtlich geltend gemacht wurde. Die Kläger dieser untereinander koordinierten 
Anlegergruppen sind andere als jene, deren Ansprüche die deut-sche Zweckgesellschaft in Wien gerichtlich geltend macht. 
Mit den Vertretern dieser untereinander koordinierten Anlegergruppen (lediglich nicht mit der deutschen 
Zweckgesellschaft) wird am heutigen Tag ein Term Sheet unterzeichnet werden, das eine inhaltliche Einigung über die 
wesentlichen Elemente einer möglichen außergerichtlichen Einigung darstellt. UNIQA Österreich würde sich aus Gründen 
der Verfahrensökonomie, aber ohne Anerkennung der behaupteten Ansprüche und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 
verpflichten, an die Anleger dieser Gruppen einen Betrag von bis zu EUR 59.320.000,00, dessen genaue Festlegung und 
Fälligkeit noch von einzelnen Parametern abhängt, zu leisten. Zusätzlich zu der Ausformulierung und Unterzeichnung der 
formellen und bindenden Vereinbarung bedarf diese Einigung auf Seite der Anspruchsteller deren Zustimmung mit einer 
Quote von 90 %, um wirksam zu werden. 
Nach gegenwärtiger Einschätzung von UNIQA wird keine wesentlich nachteilige Auswirkung für das Gesamtergebnis für das 
Geschäftsjahr 2023 erwartet. 
Ende der Insiderinformation 
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2023-12-21 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  UNIQA Insurance Group AG 
              Untere Donaustraße 21 
              1029 Wien 
              Österreich 
Telefon:      +43 1 211 75-0 
E-Mail:       [email protected] 
Internet:     www.uniqagroup.com 
ISIN:         AT0000821103 
WKN:          928900 
Indizes:      ATX 
Börsen:       Wiener Börse (Amtlicher Handel) 
EQS News ID:  1802311 
 
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1802311 2023-12-21 CET/CEST

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December 21, 2023 06:00 ET (11:00 GMT)