Anleihen flexibler handeln

Die Stückelung der Stückelung: Seit 2018 können Anleger hierzulande Anleihen nicht nur in der Mindeststückelung oder einem Vielfachen davon handeln, sondern ihr Ordervolumen in kleineren Schritten anpassen. 

Dabei ist ein sogenanntes Inkrement der Betrag, um den die Anlagesumme ausgehend von der Mindeststückelung erhöht werden kann. Dieser wird für jede Anleihe bereits bei der Emission festgelegt.

Ein Beispiel: Bei uns können Sie 12.000 Euro in eine Anleihe investieren, die mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro und einem Inkrement von 1.000 Euro ausgegeben wurde. Bisher war der Handel nur mit einem Vielfachen der Mindeststückelung – in diesem Fall also in 10.000 Euro-Schritten – möglich. Unterhalb der Mindeststückelung kann eine Anleihe aber auch weiterhin nicht gehandelt werden.

Grundsätzlich können alle bei uns gelisteten Anleihen ab sofort auf diese Weise ge- und verkauft werden.

Wo finden Sie die Information zum Inkrement?

Auf unserer Website ist die Angabe des Inkrements als „kleinste handelbare Einheit“ in den Stammdaten der jeweiligen Anleihe verfügbar.