Antrag zur Aufhebung eines Fehlabschlusses (Mistrade)

Mit diesem Formular haben an derBaden-Württembergischen Wertpapierbörse zugelassene Handelsteilnehmer dieMöglichkeit, die nachträgliche Aufhebung einer Preisermittlung in verbrieftenDerivaten zu beantragen.  

Handelsteilnehmer sind ausschließlich Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bzw. Finanzunternehmen.

Grundlage für einen Mistradeantrag in verbrieften Derivaten ist § 5 Handelsordnung für den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse.

Details zum Mistradeantrag in verbrieften Derivaten sind in § 4 der Handelsordnung für den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse geregelt.

Sie haben die Möglichkeit, das untenstehende Formular herunterzuladen und als Anhang an [email protected] zu senden.

Ein Antrag auf Überprüfung eines Mistrades ist unter der Telefonnummer +49 711 222 985-682 anzukündigen.

Gemäß § 8 Handelsordnung für den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse wird grundsätzlich vom Antragsteller für die Bearbeitung des Mistradeantrags in verbrieften Derivaten eine Bearbeitungsgebühr von 1.000,00 € erhoben.

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