Wichtige Handelsinformationen

für den Anleihenhandel 

Handelszeiten

 Handelszeiten für  Uhrzeit 
 Anleihen   08:00 – 18:00 Uhr
 Strukturierte Anleihen  09:00 – 18:00 Uhr

Bundesanleihen

Einheitspreisermittlung für alle Anleihen der Bundesrepublik Deutschland findet täglich ab 11 Uhr unter Einbeziehung der Bundesbank statt. Diese Preisfeststellungen tragen den Zusatz KS (Kassa Auktion).

Fremdwährungsanleihen

Alle Fremdwährungsanleihen werden in EURO abgerechnet.
Zur Steigerung der Vorhandelstransparenz gelten seit 01.02.2013 verbindliche Regelungen für die Umrechnung von in Fremdwährung denominierten Anleihen in Euro.

Es findet ein halbstündiges Fixing der Devisen An- und Verkaufskurse auf Basis des Devisen -Interbankenhandels* statt. Der QLP ist verpflichtet, innerhalb der fixierten Devisenkursspanne den Abrechnungskurs festzulegen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Käufe (Verkäufe) grundsätzlich maximal zum fixierten Devisengeldkurs (Devisenbriefkurs) ausgeführt werden.

*zzgl. der von der Geschäftsführung festgelegten maximalen Ab-/ Aufschläge pro Währungspaar.

Abwicklungs- / 
Handelswährung
Land   *Auf-/Abschlag absolu
 EURUSD  USA  0,002
 EURCAD  Kanada  0,002
 EURCHF  Schweiz  0,002
 EURGBP  Großbritannien  0,002
 EURNZD  Neuseeland  0,004
 EURAUD  Australien  0,003
 EURSGD  Singapur  0,002
 EURDKK  Dänemark  0,005
 EURRON  Rumänien  0,005
 EURZAR  Südafrika  0,04
 EURCZK  Tschechien  0,04
 EURMXN  Mexico  0,04
 EURPEN  Peru  0,03
 EURNOK  Norwegen  0,02
 EURCNY (EURCNH)**  China  0,02
 EURBRL  Brasilien  0,02
 EURPLN  Polen  0,01
 EURSEK  Schweden  0,01
 EURTRY  Türkei  0,01
 EURHKD  Hong Kong  0,01
 EURRUB  Russland  0,1
 EURINR  Indien  0,1
 EURARS  Argentinien  0,15
 EURJPY  Japan  0,2
 EURPHP  Philippinen  0,2
 EURHUF  Ungarn  0,75
 EURCLP  Chile  10,00
 EURCOP  Kolumbien  25,00
 EURIDR  Indonesien  25,00

Stand:Februar 2019

**Bei der Handelswährung CNY (Renminbi) erfolgt das halbstündige Fixing der Devise auf Basis der Währung CNH (Off-Shore Renminbi).

Beachten Sie auch den Beschluss der Geschäftsführung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse über die Anforderungen an die Wechselkurse bei der Abwicklung von Geschäften in Fremdwährungsanleihen.

Die aktuellen sowie historischen fixierten Devisenkursspannen können z.Zt. nur telefonisch bei der Kundenbetreuung erfragt werden.

Kostenlose Hotline: 0 800 / 2 26 88 53
Anrufe aus dem Ausland: +49 (0)711 / 222 985 579

FXPlus

Seit dem 16.04.2018 bieten wir Handelsteilnehmern, die ein Fremdwährungskonto besitzen, die Möglichkeit, auf Wunsche Fremdwährungsanleihen ohne zusätzliche Konvertierungskosten auch in ihrer Nominalwährung zu handeln. Dieser Service wird auf der zweiten technischen Handelsplattform FXplus bereitgestellt.

Besondere Marktsituationen

ratG – festverzinsliche Wertpapiere*

Der Handel in festverzinslichen Wertpapieren erfolgt an der Börse Stuttgart nach dem Prinzip „fortlaufende Auktion“. Das bedeutet, dass bei jeder Orderbuchsituation, bei der Geschäfte vom Handelssystem vermittelt werden können, eine Auktion in der betreffenden Gattung eingeleitet wird.

Alle zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Orders werden berücksichtigt. Der QLP versucht nun eventuelle Ungleichgewichte durch Liquiditätsspende auszugleichen. Die Liquidität besorgt sich der QLP in der Regel bei Market Makern bzw. an anderen Märkten oder stellt sie auch selbst zur Verfügung.

Das Handelssystem ermittelt nun den Börsenpreis nach einem bestimmten Preisfindungsalgorithmus.

In seltenen Fällen kommt es zu Situationen, in denen der QLP nicht die notwendige Liquidität zur Verfügung stellen kann, und das Handelssystem ohne weitere Liquidität keinen Börsenpreis ermitteln kann. Diese Situationen treten oft bei ausverkauften Produkten auf und zeichnen sich durch ein extremes Ungleichgewicht zwischen Kauf- und Verkaufsaufträgen innerhalb der Spanne zwischen Geld- und Briefkurs, aus.

Beispielsweise trifft eine extrem hohe Nachfrage nach einem Produkt, welches ausverkauft ist, auf ein sehr geringes Angebot. Damit nun die Käufer keine Kleinstausführungen bekommen, die nach Ausführungsquote und Gegenwert die zu zahlenden Gebühren nicht rechtfertigen (nicht wirtschaftlich sinnvolle Zuteilungen), den Verkäufern aber eine Ausführung ermöglicht werden soll, erlaubt das Regelwerk dem QLP nach Rücksprache mit der Handelsüberwachung eine besondere Form der Liquiditätsspende. Entgegen dem Auktionsprinzip kann der QLP nun bei der Liquiditätsspende die Nachfrage der anderen Kunden unberücksichtigt lassen und nur für die Ausführung der Verkäufer sorgen. Daraufhin ermittelt das Handelssystem einen Preis mit dem Preiszusatz ratG*.

Obwohl sich auf den ersten Blick für die Käufer ein Nachteil ergibt, ist diese Regelung dennoch vorteilhaft für Sie. Sie erhalten keine Kleinstausführungen, da diese für Sie wirtschaftlich nicht sinnvoll wären. Der QLP bündelt bei diesen Preisermittlungen Liquidität in der betreffenden Gattung und kann üblicherweise zu einem späteren Zeitpunkt eine wirtschaftlich sinnvolle Zuteilung vornehmen. In seltenen Fällen, in denen keine zusätzlichen Verkaufsorders ausgeführt werden können, erhalten die Käufer jedoch keine Zuteilung.

Die Verkäufer haben den Vorteil, dass ihre Orders unmittelbar ausgeführt werden.